Mieter wollte ferngesteuerte Datenablesung verhindern
Die moderne Technik macht es möglich, mit geringem Aufwand den Wasser- und Wärmeverbrauch in Wohnungen zu ermitteln. So kann zum Beispiel ein Immobilieneigentümer Messgeräte einbauen lassen, die eine Fernablesung per Funk erlauben. Doch was geschieht, wenn ein Mieter damit nicht einverstanden ist? Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hat er vor Gericht nicht allzu große Chancen, sich dagegen zu wehren (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 326/10).