Vor Mietminderung muss Vermieter über Mangel informiert werden
dpa/tmn. Laute Nachbarn, Wasserflecken an der Decke oder ein defekter Aufzug Mängel wie diese können Mietern großen Ärger bereiten. Wenn die Wohnung nicht 100 Prozent in Ordnung ist, muss ein Mieter auch nicht die volle Miete zahlen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Gekürzt werden dürfe die monatliche Zahlung an den Vermieter allerdings nur, wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat.