Das Betretungsverbot auf den Übungsplätzen gilt ständig

bz Munster. Der Leiter des Truppenübungsplatzes (TrÜbPl) Munster weist auf das bestehende Betretungsverbot für die TrÜbPl Munster Nord und Süd hin. Das Betretungsverbot gilt ständig, auch an schießfreien Tagen. Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen, sondern auch durch nicht zur Wirkung gelangte Munition (Blindgänger), den Übungsbetrieb mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition sowie von Straßenverschmutzungen aus.

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