Dachboden als Hobbyraum

Nichts ist angenehmer, als seinen beengten Wohnverhältnissen entfliehen und sich zusätzlichen Raum schaffen zu können. Das dachte sich der Besitzer einer Eigentumswohnung, dem ein Teil des Dachbodens zur „ausschließliche(n) Nutzung“ zugewiesen worden war. Er richtete dort einen Hobbyraum mit Toilette und Waschbecken ein und ließ sogar gelegentlich Gäste übernachten. Das gefiel den übrigen Eigentümern nicht.

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