Mieter müssen Schimmel auch in Altbauten nicht hinnehmen
dpa/tmn. Schimmel in der Wohnung müssen Mieter nicht hinnehmen auch nicht in Altbauten. Vermieter müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass die Mietsache mängelfrei ist, entschied das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az. : 15a C 58/10), wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.