Mieter müssen Schimmel auch in Altbauten nicht hinnehmen

dpa/tmn. Schimmel in der Wohnung müssen Mieter nicht hinnehmen – auch nicht in Altbauten. Vermieter müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass die Mietsache mängelfrei ist, entschied das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az. : 15a C 58/10), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.

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