Nach energetischer Sanierung Handwerkererklärung fordern
dpa/tmn. Hausbesitzer sollten nach einer energetischen Sanierung vom Handwerker eine sogenannte Unternehmenserklärung fordern. Er bestätige in dieser Bescheinigung, dass erledigte Arbeiten wie der Austausch von Heizkessel und Fenstern oder eine Fassaden- oder Dachdämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.