Streichen oder nicht? Wann Schönheitsreparaturen nötig sind
dpa/tmn. Die Kisten sind gepackt und die Möbel verstaut. Zurück bleibt eine leere Wohnung. Jetzt heißt es noch Hand anlegen und streichen zumindest wenn das im Mietvertrag so ausgehandelt wurde und die Klausel auch gültig ist.