Der siebte Diebstahl wurde zum Verhängnis

wu Soltau. Das verflixte siebte Mal wurde ihm zum Verhängnis: Denn bei seinem siebten Ladendiebstahl machten die Mitarbeiter den Soltauer dingfest. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den 29-jährigen Arbeitslosen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Richter Dirk Ladage ahndete damit außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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