Der siebte Diebstahl wurde zum Verhängnis
wu Soltau. Das verflixte siebte Mal wurde ihm zum Verhängnis: Denn bei seinem siebten Ladendiebstahl machten die Mitarbeiter den Soltauer dingfest. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den 29-jährigen Arbeitslosen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Richter Dirk Ladage ahndete damit außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis.