Vermieter muss Bauarbeiten rechtzeitig ankündigen

dpa/tmn. Der Vermieter muss Bauarbeiten rechtzeitig ankündigen. Tut er das nicht, darf die Miete gekürzt werden. „Modernisierungsmaßnahmen im oder am Haus müssen immer drei Monate vorher ankündigt werden“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund aus Berlin.

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