Wohnung im Denkmal

Der Fall: Eine Familie errichtete eine neue Wohnung im bisher ungenutzten Dachgeschoss eines Baudenkmals. Das führte in der Folgezeit zu Diskussionen mit dem zuständigen Finanzamt. Während der Steuerzahler die Meinung vertrat, er müsse in den Genuss der Sonderabschreibungen kommen, argumentierte die Behörde gegenteilig. Bei der bisher nicht bestehenden Eigentumswohnung handle es sich gewissermaßen um ein neu errichtetes Gebäude.

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