Freizeitarreste für 21-jährigen Schläger aus Munster
wu Munster/Soltau. Aller guten Dinge sind drei: Zweimal war der Prozess gegen den 21-jährigen Munsteraner bereits geplatzt, im dritten Anlauf hat es nun geklappt. Die Zeugen waren diesmal anwesend, die Beteiligung des Russlanddeutschen an einer Schlägerei nahe dem Munsteraner Marktplatz ließ sich nach Überzeugung des Soltauer Jugendschöffengerichts feststellen. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Staashelm den Munsteraner daher zu zwei Freizeitarresten.