VPB erinnert an Nachrüstpflichten für Altbaukäufer
Die in der Energieeinsparverordnung geregelten Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn auch selbst bewohnen. Sie müssen spätestens zwei Jahrenach dem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen dämmen. Das ist eine sinnvolle und auch finanziell überschaubare Maßnahme.