VPB erinnert an Nachrüstpflichten für Altbaukäufer

Die in der Energieeinsparverordnung geregelten Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben – und ihn auch selbst bewohnen. Sie müssen spätestens zwei Jahrenach dem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen dämmen. „Das ist eine sinnvolle und auch finanziell überschaubare Maßnahme.

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