Verschenken ist erlaubt

In Eigentümergemeinschaften ist das Zusammenleben oft sehr genau geregelt. So kann unter anderem vertraglich festgelegt sein, dass eine Wohnung nur mit Zustimmung der übrigen Eigentümer verkauft werden darf. Doch was geschieht, wenn das Objekt gar nicht gegen Entgelt veräußert, sondern verschenkt wird? Diese gar nicht so einfache Frage musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz beantworten (Kammergericht Berlin, Aktenzeichen 1 W 97/10).

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