Truppenübungsplätze: Betretungsverbot gilt weiter

bz Munster. Der Leiter des Truppenübungsplatzes (TrÜbPl) Munster weist auf das bestehende Betretungsverbot für die Truppenübungsplätze Munster-Nord und -Süd hin. Es gilt auch an schießfreien Tagen. Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen, sondern auch durch sogenannte Blindgänger, dem Übungsbetrieb mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition sowie von Straßenverschmutzungen aus.

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