AJ Berufsunfähigkeit
(dpa/tmn) Ein falscher Schritt auf dem Baugerüst und der Weg in den Beruf kann schon am ersten Tag als Azubi vorbei sein. Für solche Fälle sollten sich Lehrlinge rechtzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Denn in den ersten Berufsjahren hätten Lehrlinge keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie erwerbsunfähig werden.