AJ Anspruch Azubis
(dpa/tmn) Azubis haben Anspruch darauf, das gesamte Rüstzeug für ihren Beruf vermittelt zu bekommen. Hat der Auszubildende das Gefühl, dass ihm nicht alle Dinge beigebracht werden, die er lernen soll, kann er sich an einen Ausbildungsbetreuer wenden, sagte Esther Hartwich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)in Berlin dem dpa-Themendienst. Der kann im Zweifelsfall unklare Punkte klären. Was dem Auszubildenden genau beigebracht werden muss, steht in der Ausbildungsordnung.