GJ Krankes Kind
Wenn das Kind krank ist, dürfen Mama oder Papa zu Hause bleiben: Laut Gesetz muss jeder Elternteil in solchen Fällen von seinem Arbeitgeber für zehn Tage im Jahr freigestellt werden. Allerdings ist der Chef dann nicht zur Weiterzahlung des Lohns verpflichtet. Einen Teil des fehlenden Geldes können sich Eltern aber von der Krankenkasse wiederholen über das so genannte Kinderpflege-Krankengeld, wie Christine Göpner-Reinecke vom AOK Bundesverband in Berlin sagte. Dafür bekommen sie beim Kinder- und Jugendarzt ein blaues Antragsformular.