Enttäuscht über Bahn-Anhörung in Berlin

Gemäß des im Klimaschutzgesetz (KSG) normierten Berücksichtigungsgebots hätten solche Aspekte „zwingend in die Abwägung eingestellt werden müssen“, erklärt Wiedemann. Ein künftiger Planfeststellungsbeschluss litte daher an einem Abwägungsfehler und wäre juristisch angreifbar, argumentiert er unter Verweis auf ein Rechtsgutachten der Würzburger Fachanwältin Franziska Hess im Auftrag des BUND aus dem Jahr 2021.

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