Mini-Jobber: Keine Kräfte „zweiter Klasse"
Zum Ferienbeginn einen genauen Blick auf die Lohnabrechnung werfen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten im Heidekreis zum Urlaubsgeld-Check geraten. „Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – etwa der Ernährungsindustrie und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein – ohne Wenn und Aber“, sagt der Geschäftsführer der NGG Lüneburg, Steffen Lübbert. Schließlich komme es bei deutlich teurer gewordenen Urlaubsreisen auf jeden Euro an.