GJ Hautcheck

(dgk) Seit dem 1. Juli 2008 bieten alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten an, die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs über die Krankenversicherungskarte abzurechnen. Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahre haben nun alle zwei Jahre Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchung. Den Haut-Check dürfen Mediziner mit entsprechender Qualifikation durchführen.

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