GJ Kuren Mütter
Alle Mütter, die in Erziehungsverantwortung stehen, haben bei ärztlicher Indikation Anspruch auf eine Mütterkur zur Vorsorge oder Rehabilitation nach 24 oder 41 SGB V. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Solange die Kinder klein sind, kann eine Kurmaßnahme auch als Mutter-Kind-Kur erfolgen, sind die Kinder älter als 14 Jahre, kommt eine Mütterkur ohne Kinder in Frage. Reine Mütterkuren sind für Frauen da, die alleine zur Kur fahren wollen oder müssen und für die, deren Kinder zu alt sind, um mitgenommen zu werden.