Über 49 Euro im Monat für Bus und Bahn: Das ändert sich
Mit der Einführung des Deutschlandstickets ergeben sich für Schülerinnen und Schüler im Bereich der Sekundarstufe I und II, für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ab Montag, 1. Mai, Änderungen bei der Erstattung des Bahntickets durch den Landkreis. Gemäß der Satzung zur Schülerbeförderung und der Richtlinie über das Angebot von vergünstigten Tickets im ÖPNV für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende erstattet der Kreis weiterhin die notwendigen Kosten für die Fahrkarten zu den jeweiligen Bildungsstätten mit der Bahn, wie er in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Da das Deutschlandticket teilweise die günstigste Variante ist, verändert sich jedoch die zukünftige Abrechnung der Fahrkarten.