SoVD rät: Antrag auf Befreiung stellen
Für verschiedene Leistungen der Krankenkasse, zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Gesetzlich Versicherte müssen für bestimmte Leistungen der Krankenkasse etwas dazubezahlen.