Waffenrechtliche Anträge werden wieder bearbeitet
Der Landkreis Heidekreis teilte vor Kurzem mit, dass die Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems zurzeit nicht möglich ist. Nach einer Besprechung des Bundesinnenministeriums mit den Bundesländern erfolgte nun die Freigabe durch das Niedersächsische Innenministerium zur Wiederaufnahme der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.