Zwei Munsteraner Soldaten nach Litauen-Vorfällen entlassen
Die disziplinarische Beurteilung des Fehlverhaltens einiger Soldaten von Ende April in Litauen hat die Bundeswehr mittlerweile vorgenommen. Zwei Soldaten wurden nach Paragraf 55, Absatz 5 des Soldatengesetzes wegen charakterlicher Nichteignung aus dem Dienst entlassen. Dies teilte ein Sprecher des Heeres auf Anfrage der BZ mit und versicherte, dass diese Entscheidung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln rechtssicher sei. Gegen vier weitere Soldaten seien Disziplinarverfahren geführt worden.