Erststimme für Direktkandidaten
Im Gegensatz zu den Ratswahlen am 12. September, bei denen die Wähler drei Stimmen hatten, haben sie bei der Bundestagswahl am Sonntag nur je eine Stimme. Mit der Erststimme wählen sie den Direktkandidaten, also den Politiker, der den Wahlkreis 35 (Rotenburg I Heidekreis) im Bundestag in Berlin vertreten soll. Mit der Zweitstimme wählen sie eine der in Niedersachsen antretenden 21 Parteien.