Erklärung für die Tat bleibt im Dunkeln
Er soll im August vergangenen Jahres seine im Bett liegende Frau mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen versucht zu haben, seine Ehefrau zu töten. Vor Gericht kann sich der Angeklagte Jens M. an die Tat selbst nicht erinnern.