„Das Therapieren ist unsere Hauptaufgabe“

Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, ein Schulkind auf dem Weg zur Schule so, dass die Verletzung eine Behandlung bedarf, ist das ein Fall für den Durchgangsarzt (D-Arzt). Er behandelt die akute Verletzung und entscheidet über die weitergehende Therapie. Seit dem Dezember 2020 sind auch Bundesbeamte verpflichtet sich, für die Behandlung eines Arbeitsunfalls bei einem D-Arzt vorzustellen. Dr.

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