Infobox BÜRGERBEGEHREN
Das Bürgerbegehren ist im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelt. Jeder kann ein solches Begehren anstoßen, um auf diesem Wege einen sogenannten Bürgerentscheid zu erreichen, der wie eine Entscheidung des Kommunalparlaments oder des Kreistages wirkt. Formal sind dabei einige Hürden zu nehmen, denn das Begehren muss sehr präzise formuliert sein, muss so formuliert sein, dass für das Begehren mit Ja oder gegen es mit Nein abgestimmt werden kann. Es darf zudem keine der gesetzlich verankerten Ausnahmesituationen betreffen.