Fahren lernen mit Mundschutz
npflicht. Das sei eine Sonderregelung, für normale Autofahrer sei eine, Verdeckung des Gesichtes nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt, so Brunkhorst. Der Grund, der Fahrer soll zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsmessung zu erkennen sein. Bei einer Fahrschule sei aber sowieso dokumentiert, wer wann mit welchem Wagen gefahren ist.